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Subject: GEZ / Öffentlicher Rundfunk

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Beiträge:17

27 Jul 2006 18:02 Alert 
GEZ / Öffentlicher Rundfunk
Stephan Wefelscheid
Beiträge:43

07 Nov 2006 20:52 Alert 

"PC-Gebühr"
Privathaushalte mit Radio zahlen nichts extra


Derzeit jagt in der Presse ein Aufschrei den anderen. Der einhellige Tenor: Die ARD will ab 1.1.2007 alle Gebührenzahler in Sachen PC abzocken. Die Wahrheit jedoch ist: Die wenigsten werden von der so genannten "PC-Gebühr" überhaupt betroffen sein.

Um die oftmals widersprüchlichen Aussagen in der Berichterstattung klarzustellen, hier der tatsächliche Sachverhalt:

Privathaushalte, die zumindest ein Radio haben, sind von der "PC-Gebühr" nicht betroffen!

Für Privathaushalte, die bereits ein Radio (zu Hause oder im Auto) oder einen Fernseher angemeldet haben, ändert sich nichts. Denn für zusätzliche Empfangsgeräte, wie z.B. einen internetfähigen PC, ein UMTS-Handy oder einen Zweit-Fernseher, fallen keine weiteren Gebühren an. Hier gilt für den PC – wie für alle sonstigen Empfangsgeräte - die so genannte "Zweitgerätefreiheit".

* Ein Privathaushalt, der ein Radio und einen Internet-PC, aber keinen Fernseher hat, zahlt nach wie vor 5,52 Euro Rundfunkgebühr monatlich.
* Ein Privathaushalt, der einen Fernseher und einen Internet-PC hat, zahlt nach wie vor 17,03 Euro monatlich.

Auch Angestellte und Beamte (z. B. ein Lehrer, der auf dem heimischen PC seinen Unterricht vorbereitet), die ihren internetfähigen PC zu Hause teilweise beruflich nutzen, müssen dafür keine zusätzliche Gebühr bezahlen, wenn sie schon zumindest ein Radio angemeldet haben.

Welche Privathaushalte sind betroffen?

Betroffen sind nur die wenigen Privathaushalte, die weder Radio noch Fernsehen haben und auch kein Fahrzeug mit einem Autoradio besitzen, sondern nur einen internetfähigen PC. Ab 1.1.2007 muss dieser bei der GEZ gemeldet werden. Statistisch wird allerdings davon ausgegangen, dass nahezu 100% der Privathaushalte zumindest ein Radio besitzen.

Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige mit einem abgetrennten Büro im Wohnhaus?

Haben diese bereits ein beruflich genutztes Fahrzeug mit Autoradio, so wird keine zusätzliche Gebühr für einen Internet-PC fällig. Die monatliche Gebühr von 5,52 Euro fällt nur an, wenn diese selbstständig Tätigen in diesem Büro oder im Auto noch kein Radio angemeldet haben.

Was gilt für Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige mit einem Büro außerhalb des Wohnhauses und für Betriebe?

Auch hier ist entscheidend, ob bereits ein Fahrzeug mit einem Radio auf das Büro oder Betriebsgrundstück angemeldet oder ein sonstiger Radioempfänger im Büro vorhanden ist. Sollte dies der Fall sein, dann fällt keine zusätzliche Gebühr für den Internet-PC an.

Ist in der Betriebsstätte oder im Büro weder ein Fahrzeug mit einem Autoradio noch sonst ein Radioempfangsgerät vorhanden, so fällt für sämtliche Internet-PCs, unabhängig von ihrer Zahl, nur eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro monatlich an.

Quelle: http://www.ard.de/intern/finanzen/gebuehren/pc-gebuehr/-/id=55264/nid=55264/did=462528/gr8pof/index.html
Peter Kaiser
Beiträge:12

10 Nov 2006 15:26 Alert 
also.. für mich ist das keine Ausrede.
die Einführung der Internetgebühr ist nur neuer Anlaß sich über den GEZ Unsinn aufzuregen..

aber auch die Internetgebühr trifft:
ja: es stimmt, das privatleute kaum belastet werden, da die meisten ja bereits gebühren zahlen
ja: es stimmt auch, das große unternehmen auch quasi nicht belastet werden (da die gebühren pro betriebsstätte abgerechnet werden und nicht pro Arbeitsplatz stört das eine Bank oder Versicherung sicher nicht)
ABER: es trifft alle kleinen selbständigen, insbesondere die die mehere Niederlassungen/Zweigstellen haben. Egal ob es eine Bäckerei-Shop, ein Anwalt, ein Architekt oder ein Mediendesigner ist..

Wieder mal ein Abkassieren ohne Gegenleistung - keiner dieser Leute hat einen Internetanschluß im Büro um sich das Fernsehprogramm abzurufen
Robert Arnold
Beiträge:0

30 Jan 2007 19:12 Alert 
Ich finde die Gebühr für einen Internet-PC richtig. Natürlich ist es eine Belastung für die Unternehmen, keine Frage. Aber diese 66,24 € sollte sich jeder leisten können. Vor ein paar Jahren gab es mal die Idee, dass jeder der Lohnsteuer bezahlt, auch GEZ-Gebühren zahlen muss. Wer kein Gerät hat muss dann von sich aus dieses anzeigen. Die GEZ-Mitarbeiter müssten dann nur noch diese Leute kontrollieren. Die Folge: viel weniger Leute die "schwarz" fernsehen. Leider wurde dieses Konzept nicht weiter entwickelt.
Peter Kaiser
Beiträge:12

02 Feb 2007 11:24 Alert 
ich habe kein Verständnis wieso ich für Internet-nutzung GEZ zahlen soll...?
man kann noch darüber diskutieren, dass das internet nunmal das medien-system der zukunft ist und deswegen - so man die bürger mit öffentlichen medien zwangsbeglücken möchte - die selben regeln auch hier angewandt gehören.

Aber:
1. im Grundsatz sollten wir dann konsequenterweise auch eine staatliche Zeitung einführen die dem Bürger zwangsweise zugestellt wird, wenn er einen Briefkasten hat.

2. Der Nutzen den ein Unternehmen aus dem Bezug öffentlicher Angebot im Internet hat, erschließt sich mir nicht.
Die Kosten sind auch pro Standort.. was z.B. bei meinem kleinen Unternehmen direkt mal die Kosten verdoppelt, weil wir zwei Büros haben. aber 130 EUR kann man sich ja auch leisten.. IHK Gebühren natürlich auch... Gewerbesteuer (im Gegensatz zu einem freien Beruf wie Architekt, ohne dass der andere Tätigkeiten ausführen würde) sowieso..
auf die 500 EUR+ pro Jahr (wohlgemerkt ohne fürs Unternehmen feststellbare gegenleistung) kommt es ja nicht an. Das muss man sich halt leisten können.. oder wie darf ich Sie verstehen?

3. bleibt es mittelfristig nicht bei 66.. EUR es ist nur eine Frage der Zeit bis die volle (also doppelte) Gebühr fällig wird, wenn das Medium erstmal stärker auch für digitales Fernsehen benutzt wird.

4. da wir nun mit dem Internet anfangen müssen wir eigtl auch dort konsequent sein. Internetfähige Handys fallen also eigtl. auch unter diese Regel. Und bei fortschreitender Haustechnik in Kürze vmtl auch diverse weitere Geräte...
Eigentlich kann sich in Kürze niemand mehr der Zwangs-Gebühr entziehen, auch wenn er keines der ÖR Angebote nutzt.

Fazit:
1. Ich finde es grundsätzlich unerträglich, dass wir zwangsbeglückt werden mit staatlichem Unterhaltungsprogramm, für das wir auch noch zur Kasse gebeten werden. ich bin nicht insgesamt gegen Öffentlichen Rundfunk! Aber er sollte sich auf das konzentrieren, was nicht durch private aureichend abgedeckt werden kann und meinetwegen auch auf unabhängige Information. Dazu zählt kein Musikantenstadl, kein Wetten dass, kein Tatort.. und auch keine Bundesliga
Alle diese Sendungen können durchaus durch private mit wirtschaftlichem Erfolg betrieben werden.
- Ich würde ein (werbefreies) programm einsehen, welches aus Nachrichten, Kultur, Bildung sowie Regionales besteht.
- es reicht ein staatliches programm aus. wir brauchen nicht ARD + ZDF nebeneinander. Das ZDF ist zu privatisieren.
- verstärkt werden sollte die internationale Kulturarbeit, so z.B. der Betrieb der Deutschen Welle etc.
Wenn wir auf allen Schnickschnack verzichten, können die gebühren erheblich gesenkt werden!

2. da letztlich ohnehin alle irgendwie ein "rundfunkgerät" bereithalten ist die ganze definition der gebühr unfug. gerechter wäre einfach eine allgemeine Abgabe pro Kopf bzw. ein Zuschlag auf die Ekst (sofern das von der Konstrruktion her möglich ist) oder schlichtweg eien Finnazierung aus Steuermitteln was (zumindest rechnerisch, aber wohl nicht fiskalisch) aufs selbe herauskäme.
Als Nebenffekt sparen wir dabei dann weitestgehend eine Behlöre ein, da nichts mehr kontrolliert werden oder eigens verwaltet werden muss. macht jährlich nochmal 130 Mio ind er staatskasse gespart.

Peter Kaiser
Robert Arnold
Beiträge:0

03 Feb 2007 1:49 Alert 
1. Die Idee mit der staatlichen Zeitung ist gut, ich wäre allerdings dafür erstmal eine Art Regionales Informationsblatt einzuführen.

2. Ich stimme ihnen zu dass sich die kleinen Kosten summieren. Dass diese ohne erkennbare Gegenleistung geschieht ist sehr ärgerlich. Ich meinte jedoch in der Hauptsache die Privathaushalte. Die Abrechnung für Unternehmen ist nicht fair, da stimme ich ihnen zu.

3. Die volle Gebühr wäre dann auch gerechtfertigt. Jedoch wiederum nur für die Privathaushalte.

4. Handys die Radio empfangen können, unterliegen bereits der Gebührenpflicht.

Ich finde dass Programm der öffentlich-rechtlichen Programme sehr gut. Auch die kostspieligen Produktionen und TV-Rechte gehören dazu. Jedoch sollte etwas gegen die Leute unternommen werden, die nicht die Gebühren bezahlen. Ob dies über die Einkommensteuer geschieht, über den Handel, oder über eine komplett neu strukturierte Einzugsordnung muss abgewägt werden.
Das Problem an der derzeitigen Gebührenordnung ist dass sie nur auf Privathaushalte abgestimmt ist und die Unternehmen einfach nur abschröpft oder unklare Regeln hat. Wieso zum Beispiel soll ein Autohändler jedes Radio anmelden? Bei angenommen 5 Vorführwagen in Verkaufsraum oder auf dem Parkplatz wäre dies 5 mal die Minimalgebühr. Durch diese Regelungen wird ein Unternehmer quasi in die rechtliche Grauzone gedrückt.
Ich würde dieses Thema gerne bei einem Gesprächsabend mit Interessierten erörtern.
Stephan Wefelscheid
Beiträge:43

26 Apr 2007 19:55 Alert 
Sehr geehrter Herr Otto,

der FDP Kreisverband Koblenz beschäftigt sich schon länger thematisch mit einer Neugestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung. Eine aus unserer Sicht wesentlichsten Frage, nämlich die nach der Definition „des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Rundfunkanstalten“, hat durch das Untersuchungsverfahren der Eu wegen den Wettbewerb verfälschender Beihilfe betreffend der Finanzierungsregelung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland aktuelle Bedeutung erlangt.

Bereits am 3. März 2005 (IP/05/250) hat die Eu-Kommission die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert den öffentlich-rechtlichen Auftrag eindeutig zu definieren. Anscheinend hat die Bundesrepublik Deutschland darauf reagiert, da am 24. April 2007 das Untersuchungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingestellt wurde, weil „die deutsche Regierung sich förmlich zu einer Änderung der Regelung verpflichtet hat“ (IP/07/543).
Richtig ist, dass bereits am 07. Juli 2006 in einer Presseerklärung von EU Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Edmund Stoiber zu lesen ist, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag der Rundfunkanstalten klarer gefasst und angemessen beauftragt wird (MEMO/06/273).

Das alles sind aber nur Absichtserklärungen. Informationen über eine Definition dessen, was „öffentlich-rechtliche Auftrag der Rundfunkanstalten“ eigentlich alles umfasst, liegen uns nicht vor.

Unsere Fragen deshalb an Sie:

1. Hat die Bundesregierung gegenüber der EU bereits konkrete Aussagen getätigt bezüglich dessen, was den öffentlich-rechtliche Auftrag der Rundfunkanstalten ausmacht?
2. Wenn ja, wie wird dieser Definiert?
3. Wenn nein, ist diesbezüglich die Beteiligung aller Parteien im Bundestag geplant (müsste eigentlich eine Frage des Parlamentsvorbehaltes sein)?
4. Hat sich die FDP-Bundestagsfraktion schon mit diesem Thema beschäftigt oder gibt es dazu bereits einen Bundesparteitagsbeschluß?

Für uns jedenfalls steht fest, dass nach mehr als 50 Jahren nach Gründung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten endlich einmal geklärt werden sollte, was überhaupt der Auftrag dieser Anstalten ist. Zwar hat sich das Bundesverfassungsgericht auch schon mit dieser Frage beschäftigt. Zu einer genaueren Definition als die, dass zur Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung umfassende Informationen vermittelt werden müssen (Band 57, Seite 295 ff.), ließ sich das BVerfG allerdings auch nicht hinreißen. Lediglich in Artikel 111a der Verfassung des Freistaates Bayern findet sich in Satz 2 und 3 eine Aussage: „Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. Er trägt zur Bildung und Unterhaltung bei.“
Von der Klärung dieser Frage hängt alles weitere ab. Denn wenn zum Beispiel aufwändige, kostenintensive Spielfilmproduktionen und Volksmusiksendungen sowie teure Sportübertragungen, bei denen privaten Sendern auch noch Konkurrenz gemacht wird, nicht mehr zum öffentlich-rechtliche Auftrag der Rundfunkanstalten gehören, würden die Rundfunkgebühren wesentlich geringer ausfallen. Im Übrigen würde sich dann auch die Frage stellen, ob überhaupt noch die Notwendigkeit für so viele öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten besteht und ob man dann nicht vielleicht die ein oder andere Rundfunkanstalt privatisiert (z.B. das ZDF) oder einfach einstellt.

Alles steht und fällt mit dem „Auftrag“. Die Hoheit über die Definition darüber, ist die Hoheit über den Apparat.

Der Kreisverband der FDP Koblenz wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns die Fragen beantworten könnten.

Mit freundlichem Gruß nach Berlin,

FDP Koblenz
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